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DROHNENFOTOS: Einsatz für Hochzeiten und im Allgemeinen

Aktualisiert: 25. Jan. 2023


Drohnen sind heute eine tolle Möglichkeit für Fotos aus einer anderen Ansicht und Perspektive, aber was muss man beachten ? Dieser Beitrag soll aus meiner Sicht und Kenntnisstand eine Aufnahme der Möglichkeiten zeigen. Aber man hört auch immer wieder von einer Versicherung, Führerschein oder ähnliche Dinge. Was darf man überfliegen, was nicht? Eine Drohne kaufen direkt loslegen ist daher rechtlich nicht ohne Risiko. Mit dem Thema sollte man sich daher also entsprechend vorher informieren.


Drohnen sind schon etwas Besonderes, sie sind praktisch, relativ leicht zu bedienen und eignen sich für Fotografie unter anderem auch für die Hochzeitsfotografie. Mit ihrer vielfältigen Einsatzfähigkeit können Drohen atemberaubende Fotos liefern, die anders kaum möglich wären.

Offensichtlich ist natürlich, dass Drohnen an Orte kommen, die für uns bis auf weiteres nicht leicht zu erreichen sind. Das können zum Beispiel Dächer hoher Gebäude oder unbesteigbare Berge sein. Aber auch die Perspektive kann mit Drohnen entscheidend anders genutzt werden. Aufnahmen aus der Luft können Städteskylines oder Landschaften oft noch besser darstellen, als es vom Boden aus möglich wäre.


Das schöne an der Drohnenfotografie bei Hochzeiten: Selbst ein Ort, welcher sehr bekannt ist und wo viele Brautpaare ihr Shooting machen sieht aus der Drohnenperspektive ganz neu aus. Das kann man sehr gut nutzen, besonders für Fotos in einem schönen Album, aber auch, wenn die Qualität passt, für ein schönes gerahmtes Bild.


In welcher Klasse die vorhandene oder vorgesehene Drohne fällt, ist im Drohnengesetz, bzw. in den Verordnungen geregelt. Nun muss man wissen, das diese leicht bis deutlich unterschiedlich sein können und daher genau gelesen werden sollten. Eine gute Webadresse ist z.B. die Seite von drohnen.de , die auch entsprechend aktualisiert wird.



Ich nehme als Beispiel die bekannte Drohne DJI MAVIC 2 Pro / Zoom:


Die Mavic 2 Pro / Zoom besitzt noch keine EU-Klassifizierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung (also eine Einstufung in die Drohnen-Kategorie / Drohnen-Klasse C2). Da sie vor dem 01.01.2023 auf den Markt gekommen ist, gelten für sie (als Bestandsdrohne) spezielle Übergangsregeln und Bestimmungen. Die Einstufung erfolgt dabei auf Basis ihres Abfluggewichtes. Bei der DJI Mavic 2 Pro beläuft sich das maximale Abfluggewicht (MTOM) auf 907 Gramm, bei der DJI Mavic 2 Zoom auf 905 Gramm. Sie fällt daher in die Klasse über 500 Gramm und unter 2 Kilogramm.


Wo darf ich fliegen?


  • nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (Unfall / Katastrophe / Brand)

  • maximale Flughöhe beträgt 120 Meter

  • Besitzt der Pilot nur den kleinen EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis), so gilt für die Mavic 2 Pro / Mavic 2 Zoom ein Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Es darf nur in gebieten geflogen werden, die frei von unbeteiligten Menschen sind. Mit dem zusätzlichen großen EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) darf der Pilot bis zu 50 Meter an unbeteiligte Menschen heran fliegen und es gibt keine Beschränkungen bzgl. Mindestabstand zu Wohngebieten etc.

  • Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht nur einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern länderspezifisch geregelt und vorgegeben im so genannten GEO-System bzw. den GEO-Zonen. Für Deutschland gelten hier die Vorgaben der Luftverkehrsordnung LuftVO – speziell §21h. Weitere Details hier: LuftVO Deutschland – nationales Drohnen-Gesetz. Die LuftVO §21h beinhaltet zum Beispiel:

    • 1 km seitlicher Abstand zu Flugplätzen und Flughäfen sowie 5km Abstand in Verlängerung der Start- und Landebahn

    • 100 m seitlicher Abstand zu Verkehrswegen (Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen)

    • 100m seitlicher Abstand zu Anlagen der Energieerzeugung (Oberleitungen und Kraftwerken) / Unglücksorten etc.

    • kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Einzige Ausnahme: Drohnen unter 250g ohne Kamera.

    • kein Flug über Naturschutzgebieten

    • zu den einzelnen Punkten gibt es jeweils auch Ausnahmen! Details: siehe Link oben zur LuftVO.


  • aktuell veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Flugverbotszonen / GEO-Zonen / No Fly-Zonen / FlySafe-Zonen in ihrer DRONIQ-App, die man im Apple App Store und Google PlayStore kostenlos herunterladen kann


Die Versicherungen sind im privaten und gewerblichen Bereich unterschiedlich, auch in den Deckungssummen. Hier rate ich immer auf eine Personenabdeckung von mindestens 1 Mio. Euro zu achten. Man kann nie wissen, was mal passiert.

Summen von 80 bis 200 Euro im Jahr decken den gewerblichen Bereich gut ab und deckt auch z.B. das fliegen von fremden Drohnen ab ! Nicht jeder mit einer passenden Erlaubnis darf das nämlich. Sollte man auch wissen. So lange nichts passiert, wird keiner was sagen, aber was wenn doch ?


Die Kennzeichnung jeder Drohne ist gesetzlich Pflicht!


Laut EU Drohnenverordnung 2021 muss sich jeder Drohnen-Pilot online beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren und anschließend jede Drohne mit seiner eID kennzeichnen. Hier bieten sich wetterfeste Kennzeichnungen mittels einer Kunststoff - oder Aluplatte an.


Der kleine EU-Drohnenführerschein:


Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 für Drohnenpiloten ist der "kleine EU-Drohnenführerschein", da er bereits beim Betrieb von Drohnen ab 250g in der gesamten EU benötigt wird. Dies gilt aber erst ab dem 01.01.2024. Zuvor ist der kleine Drohnenführerschein erst beim Betrieb von Drohnen ab 500g erforderlich.


Dieser Kurs ist auf Onlinebasis ausgerichtet und bietet jedem die Möglichkeit, den passenden Nachweise beim Luftfahrtbundesamt zu machen.

Informationen und die Onlineanmeldung dafür findet man auf der Seite LBA:



Diese Auflistung entspricht meinen eigenen Recherchen, welche ich nach bestem Gewissen gemacht habe, aber sie müssen nicht vollständig sein. Der Sachstand vom 20.01.2023 bietet keine dauerhafte Richtigkeit, da sich Verordnungen in diesem Bereich immer wieder ändern.

Hier weise ich extra darauf hin, das vor dem Betrieb einer Drohne der passende Nachweis und eine Versicherung vorhanden sein muss. Kein Start ohne diese Dinge !


Günstig, einfach und loslegen ?


Kann man fast mit der neuen Einsteiger-Kameradrohne DJI Mini 3. Die neue kleine und relativ günstige Kameradrohne Mini 3 von DJI fliegt in der am wenigsten stark reglementierten Kameradrohnenklasse: Die darf prinzipiell jeder steuern und betreiben, weil sie weniger als 250 g wiegt. Man muss aber dennoch zwingend ein paar Regeln beachten.


Etwas genauer betrachtet, gilt für die Mini 3 in der EU (in Stichpunkten): Es herrscht Versicherungspflicht. Der Pilot muss die Anleitung lesen. Man darf nur in Sichtweite fliegen. Die maximale Flughöhe beträgt 120 m. Der Drohnenbesitzer muss sich registrieren, einfach hier:



Auf der Drohne muss die eID des Drohnenbesitzers befestigt werden. Man muss alle Flugverbotszonen beachten. Man muss aber laut Aussagen mehrerer Experten aus diesem Bereich keinen Drohnenführerschein erwerben (weder den EU-Kompetenznachweis, noch das EU-Fernpiloten-Zeugnis).

Aber auch hier: eine Versicherung muss vorhanden sein !


Und natürlich gelten eben auch für die neue Mini 3 die allgemeinen Drohnenregeln: Man darf nicht über Menschenmengen fliegen, nicht über fremde Wohngrundstücke und natürlich nicht über verbotene Flächen/Sperrzonen.


Eine gute Übersicht der Überflugsgebiete oder Verbote bietet die App " Droniq " oder " Airmac ".




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